Welche Voraussetzungen müssen für eine Mitgliedschaft vorliegen?

Mitglied in der Jugendfeuerwehr Oelsnitz können Mädchen und Jungen im Alter zwischen dem vollendeten 8. und dem vollendeten 18. Lebensjahr werden, welche entsprechende körperliche, geistige und charakterliche Eignung mitbringen. Die Aufnahme setzt eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten voraus, was mittels eines Aufnahmeantrages erfolgt. Die Aufnahme wird durch den Jugendfeuerwehrwart schriftlich bestätigt und durch Ausstellung eines Jugendfeuerwehrausweises amtlich ergänzt. Der Ausweis verbleibt jedoch bis zur Beendigung der Mitgliedschaft bei der Jugendfeuerwehrleitung.

Interesse, Motivation, Disziplin sowie regelmäßige Dienstteilnahme werden natürlich ebenfalls erwartet.

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