Wie erfolgt die Übernahme in den aktiven Dienst?

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann der Feuerwehrgrundlehrgang absolviert werden - die Ausbildung zum „Truppmann“. Darauf aufbauend sind (alters- und erfahrungsabhängig) weitere Lehrgänge möglich, wie z.B. Truppführer, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Motorkettensägeführer, Maschinist oder aber auch bis hin zu Führungspositionen. Die Jugendfeuerwehrmitgliedschaft ist dazu eine optimale Basis, da dadurch bereits viele Vorkenntnisse erworben werden.

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Grundlehrganges können bereits Einsätze außerhalb des Gefahrenbereiches bewältigt werden. Dabei gilt: Nicht während der Schulbesuchszeit und in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann je nach Ausbildungsstand die uneingeschränkte Mitarbeit erfolgen.

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