Wie ist die Jugendfeuerwehr rechtlich einzuordnen?

Die Jugendfeuerwehr ist kein Verein, sondern als eigene Abteilung Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Oelsnitz und damit eine Einrichtung der Stadt. Diese hat die gesetzliche Pflicht, das Feuerwehrwesen und damit auch die Jugendfeuerwehr zu tragen.

Gleichzeitig ist die Jugendfeuerwehr aber auch eine Jugendorganisation im Sinne der freien Jugendhilfe. Durch ihre/n Träger wird sie landkreis-, landes- und bundesweit vertreten.

Die Jugendfeuerwehrarbeit begründet sich demnach in den Gesetzen und Verordnungen über die Feuerwehren bzw. Jugendfeuerwehren in den einzelnen Bundesländern und dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch „Kinder- und Jugendhilfe“. Weitere rechtliche Bestimmungen für die Arbeit in den Jugendfeuerwehren sind im Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz verankert.

Zurück