Wird mein Kind bei Vollendung des 16. Lebensjahres automatisch in die Einsatzabteilung übernommen?

Nein, nicht automatisch. Der Wunsch des Mitglieds vorausgesetzt, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Sorgeberechtigten einer Übernahme in die Einsatzabteilung schriftlich zustimmen.

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