Welche Voraussetzungen müssen für eine Mitgliedschaft vorliegen?

Mitglied in der Kinderfeuerwehr Oelsnitz können Mädchen und Jungen im Alter zwischen dem vollendeten 5. und dem vollendeten 8. Lebensjahr werden. Die Aufnahme setzt eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten voraus, was mittels eines Aufnahmeantrages erfolgt. Die Aufnahme wird durch Ausstellung eines Kinderfeuerwehrausweises bestätigt.

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