FAQ

häufig gestellte Fragen

Kinderfeuerwehr

Die Kinderfeuerwehr ist als eigene Abteilung Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Oelsnitz. Wesentliches Ziel der Kinderfeuerwehr ist die Förderung der Brandschutzerziehung. Altersgerecht und auf spielerischer Art und Weise wird dabei Präventivarbeit geleistet, z.B. im Umgang mit offenem Feuer oder das Verhalten in Notfallsituationen. Selbstverständlich wird auch die vorhandene Feuerwehrtechnik begutachtet, gemalt, gebastelt und gespielt.

Die Kinderfeuerwehr ist gewissermaßen auch der Nachwuchs für unsere Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr wiederum, leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, den aktiven Feuerwehrdienst in unserer Stadt aufrecht zu erhalten.

Mitglied in der Kinderfeuerwehr Oelsnitz können Mädchen und Jungen im Alter zwischen dem vollendeten 5. und dem vollendeten 8. Lebensjahr werden. Die Aufnahme setzt eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten voraus, was mittels eines Aufnahmeantrages erfolgt. Die Aufnahme wird durch Ausstellung eines Kinderfeuerwehrausweises bestätigt.

Grundsätzlich nichts! Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Gelegentlich kann es jedoch vorkommen, dass eine gewisse finanzielle Beteiligung für Ausflüge oder Eintrittsgelder erforderlich wird. Dies wird jedoch rechtzeitig mitgeteilt.

Ja. Ihr Kind ist auf dem kürzesten direkten Weg von zu Hause zum Durchführungsort, während des Treffens und bei allen Veranstaltungen der Feuerwehr / Kinderfeuerwehr sowie auf dem direkten kürzesten Heimweg gegen körperliche und materielle Schäden durch die Unfallkasse Sachsen versichert. Allerdings sind „innere Erkrankungen“, die also auch außerhalb des Dienstes auftreten können und Verletzungen / Erkrankungen durch Verrichtung von „Alltagsdingen“ (z.B. Essen, Schlafen, Toilettenbenutzung) von der Versicherung ausgeschlossen.

Ihr Kind wird von Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr betreut, die eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter erfolgreich absolviert haben, ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis besitzen und persönlich sowie fachlich dafür geeignet sind.

Übrigens, unsere Jugendfeuerwehr wurde mit dem „Qualitätssiegel der Landesjugendfeuerwehr Sachsen“ als „Qualitätsstandort“ ausgezeichnet.

Die Treffen finden jeweils am Freitag einer geraden Kalenderwoche (außerhalb der Ferien und Feiertage) von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oelsnitz statt. Die An- und Abreise ist eigenständig zu organisieren. Im Falle der Verhinderung wird um eine kurze Mitteilung gebeten!

Ein Kinderfeuerwehrjahr beginnt passend zum Kindertag jeweils am 01. Juni und endet im Mai des Folgejahres. Für jedes Kinderfeuerwehrjahr gibt es einen Dienstplan, aus welchem sämtliche Termine und Inhalte zu entnehmen sind.

Zusatztermine, bzw. Veranstaltungen welche eine gesonderte Zustimmung der Eltern erfordern, werden separat schriftlich bekannt gegeben.

Am Anfang jedes Kinderfeuerwehrjahres findet ein Elternnachmittag, zu welchem alle Eltern herzlich eingeladen sind. Diesen Tag nutzen wir, um einen Rückblick auf das vergangene Jahr zu geben, organisatorische Dinge zu klären und in lockerer Atmosphäre ins gegenseitige Gespräch zu kommen.

Zum Ende der Kinderfeuerwehrzeit, kann das Abzeichen „Goldener Flori“ abgelegt werden.

Nein, nicht automatisch. Der Wunsch des Mitglieds vorausgesetzt, müssen die Sorgeberechtigten einer Aufnahme in die Jugendfeuerwehr mittels eines Aufnahmeantrages schriftlich zustimmen.

Wir würden dies sehr bedauern. Grundsätzlich ist die Beendigung der Mitgliedschaft aber zu jeder Zeit möglich. Ein dafür vorgesehenes Abmeldeformular erhalten Sie von der Kinderfeuerwehrleitung.

Bei grobem und vorsätzlichem Fehlverhalten, kann auch der Ausschluss aus der Kinderfeuerwehr erfolgen.

Ihr Ansprechpartner ist in erster Linie zunächst der Leiter der Kinderfeuerwehr. Sie können sich aber auch an den zuständigen Orts- oder Gemeindewehrleiter bzw. dessen Stellvertreter wenden.

Jugendfeuerwehr

Die Jugendfeuerwehr ist die Nachwuchsorganisation der örtlichen Feuerwehr. Im Idealfall wird hieraus der Nachwuchs für die aktive Feuerwehrarbeit hervorgehen, um den Schutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft optimal gewährleisten zu können.

Dieses Ehrenamt ist daher eine sehr verantwortungsvolle aber auch abwechslungsreiche und interessante Aufgabe, welche eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und mehr als nur ein Hobby darstellt. Es geht um Kameradschaft, Solidarität und Hilfsbereitschaft. Darüber hinaus werden Kenntnisse und Fertigkeiten erlernt, welche auch im Privatbereich oder im Berufsleben sehr hilfreich sein können.

In der Jugendfeuerwehr werden die Kinder und Jugendlichen langsam und mitunter auf spielerischer Art und Weise an die Aufgaben einer aktiven Einsatzkraft herangeführt. Spaß, Sport und Spiel kommen dabei nicht zu kurz.

Die Jugendfeuerwehr ist kein Verein, sondern als eigene Abteilung Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Oelsnitz und damit eine Einrichtung der Stadt. Diese hat die gesetzliche Pflicht, das Feuerwehrwesen und damit auch die Jugendfeuerwehr zu tragen.

Gleichzeitig ist die Jugendfeuerwehr aber auch eine Jugendorganisation im Sinne der freien Jugendhilfe. Durch ihre/n Träger wird sie landkreis-, landes- und bundesweit vertreten.

Die Jugendfeuerwehrarbeit begründet sich demnach in den Gesetzen und Verordnungen über die Feuerwehren bzw. Jugendfeuerwehren in den einzelnen Bundesländern und dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch „Kinder- und Jugendhilfe“. Weitere rechtliche Bestimmungen für die Arbeit in den Jugendfeuerwehren sind im Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz verankert.

Mitglied in der Jugendfeuerwehr Oelsnitz können Mädchen und Jungen im Alter zwischen dem vollendeten 8. und dem vollendeten 18. Lebensjahr werden, welche entsprechende körperliche, geistige und charakterliche Eignung mitbringen. Die Aufnahme setzt eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten voraus, was mittels eines Aufnahmeantrages erfolgt. Die Aufnahme wird durch den Jugendfeuerwehrwart schriftlich bestätigt und durch Ausstellung eines Jugendfeuerwehrausweises amtlich ergänzt. Der Ausweis verbleibt jedoch bis zur Beendigung der Mitgliedschaft bei der Jugendfeuerwehrleitung.

Interesse, Motivation, Disziplin sowie regelmäßige Dienstteilnahme werden natürlich ebenfalls erwartet.

Grundsätzlich nichts! Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben und auch die Bekleidung und Ausrüstung wird gestellt. Es ist selbstredend, dass diese pfleglich zu behandeln ist. Die Reinigung der Bekleidung erfolgt direkt in der Feuerwehr.

Gelegentlich kann es jedoch vorkommen, dass eine gewisse finanzielle Beteiligung für Ausflüge oder Eintrittsgelder erforderlich wird. Dies wird jedoch rechtzeitig mitgeteilt.

Nach zwei bis drei „Schnuppertagen“ zu den Ausbildungsdiensten kann das Kind selbst entscheiden, ob die Mitgliedschaft den eigenen Vorstellungen entspricht und ob diese weitergeführt werden möchte.

Ist das der Fall, wird ein Aufnahmeantrag ausgehändigt, welcher vollständig ausgefüllt mit Unterschrift der Sorgeberechtigten und Passfoto des Kindes bei der Jugendfeuerwehrleitung wieder abzugeben ist.

Nach weiteren vier bis sechs Wochen regelmäßiger Dienstteilnahme wird eine komplette Jugendfeuerwehrbekleidung ausgegeben, welche jedoch im Feuerwehrgerätehaus verbleibt.

Ja. Ihr Kind ist auf dem kürzesten direkten Weg von zu Hause zum Dienstort, während des Dienstes und bei allen Veranstaltungen der Feuerwehr / Jugendfeuerwehr sowie auf dem direkten kürzesten Heimweg gegen körperliche und materielle Schäden durch die Unfallkasse Sachsen versichert. Allerdings sind „innere Erkrankungen“, die also auch außerhalb des Dienstes auftreten können und Verletzungen / Erkrankungen durch Verrichtung von „Alltagsdingen“ (z.B. Essen, Schlafen, Toilettenbenutzung) von der Versicherung ausgeschlossen.

Ihr Kind wird ausschließlich von Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr betreut, die eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter erfolgreich absolviert haben, ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis besitzen und persönlich sowie fachlich dafür geeignet sind.

Übrigens, unsere Jugendfeuerwehr wurde mit dem „Qualitätssiegel der Landesjugendfeuerwehr Sachsen“ als „Qualitätsstandort“ ausgezeichnet.

Die Ausbildung wird im wöchentlichen Wechsel in zwei Gruppen („Feuer“ und „Wasser“) durchgeführt. In welche Gruppe Ihr Kind einmündet, wird mit der Aufnahmebestätigung mitgeteilt. Treffpunkt ist jeweils Freitag (außerhalb der Ferien und Feiertage) ab 16:30 Uhr das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oelsnitz.

Im Falle der Verhinderung wird um eine kurze Mitteilung gebeten!

Der Ausbildungsdienst dauert in der Regel ca. 1,5 bis 2 Stunden, in Ausnahmefällen kann es auch etwas später werden.

Nach Beendigung des Dienstes wird die Heimfahrt der Kinder und Jugendlichen gewährleistet, sodass diese stets sicher zu Haus ankommen.

Bei uns gibt es auch die „Gelbe“ und „Rote Karte“. Das heißt konkret, wenn ein Kind den Ausbildungsdienst erheblich stört, erhält es eine zweimalige Verwarnung mit der „Gelben Karte“, danach erfolgt mit der „Roten Karte“ die sofortige Heimfahrt.

Es wird für jedes Jahr ein Dienstplan erstellt, aus welchem sämtliche Termine und die betreffende Gruppe zu entnehmen sind. Zusatztermine, bzw. Veranstaltungen welche eine gesonderte Zustimmung der Eltern erfordern, werden separat schriftlich bekannt gegeben.

Am Anfang jedes Jahres findet ein Elternnachmittag, zu welchem alle Eltern herzlich eingeladen sind. Diesen Tag nutzen wir, um einen Rückblick auf das vergangene Jahr zu geben, organisatorische Dinge zu klären und in lockerer Atmosphäre ins gegenseitige Gespräch zu kommen.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann der Feuerwehrgrundlehrgang absolviert werden - die Ausbildung zum „Truppmann“. Darauf aufbauend sind (alters- und erfahrungsabhängig) weitere Lehrgänge möglich, wie z.B. Truppführer, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Motorkettensägeführer, Maschinist oder aber auch bis hin zu Führungspositionen. Die Jugendfeuerwehrmitgliedschaft ist dazu eine optimale Basis, da dadurch bereits viele Vorkenntnisse erworben werden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Grundlehrganges können bereits Einsätze außerhalb des Gefahrenbereiches bewältigt werden. Dabei gilt: Nicht während der Schulbesuchszeit und in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann je nach Ausbildungsstand die uneingeschränkte Mitarbeit erfolgen.

Nein, nicht automatisch. Der Wunsch des Mitglieds vorausgesetzt, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Sorgeberechtigten einer Übernahme in die Einsatzabteilung schriftlich zustimmen.

Wir würden dies sehr bedauern. Grundsätzlich ist die Beendigung der Mitgliedschaft aber zu jeder Zeit möglich. Ein dafür vorgesehenes Abmeldeformular erhalten Sie von der Jugendfeuerwehrleitung.

Werden mindestens ein Quartal hindurch die Ausbildungsdienste unentschuldigt versäumt, wird ebenso eine Abmeldung aus der Jugendfeuerwehr nahegelegt. Der Jugendfeuerwehrwart nimmt in diesen Fall Kontakt mit Ihnen auf.

Bei grobem und vorsätzlichem Fehlverhalten, kann auch der Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr erfolgen.

Alle von der Jugendfeuerwehr erhaltenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände sind vollständig und in einem einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

 

Ihr Ansprechpartner ist in erster Linie zunächst der Jugendfeuerwehrwart. Sie können sich aber auch an den zuständigen Orts- oder Gemeindewehrleiter bzw. dessen Stellvertreter wenden.